Herzlich willkommen bei unserer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber hat damit für einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland gesorgt.
Sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Deshalb haben wir für Sie eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.
Mit den Aufgaben der internen Meldestelle haben wir die Curacon Recht GmbH (Curacon) betraut. Die zuständigen Rechtsanwälte werden Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und gegebenenfalls über den digitalen Meldekanal mit Ihnen kommunizieren – etwa für Rückfragen.
Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf Sie erlauben, gibt die Curacon außerhalb der internen Meldestelle nicht weiter– es sei denn Sie willigen ein oder es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor, etwa eine gerichtliche Entscheidung.
Sie können unter dem folgenden Link einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym:
Sie finden dort auch genaue weitere Informationen – etwa was Sie wie genau melden können, außerdem zu weiteren persönlichen und externen Melde-Möglichkeiten. Klicken Sie dazu einfach auf den Button „Melden“ und Sie kommen zum Text „Wichtig zu wissen“, u.a. mit den Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ).
Bitte beachten Sie, dass unsere interne Meldestelle ausschließlich für begründete Hinweise vorgesehen ist. Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die interne Meldestelle dient auch nicht als „Kummerkasten“ für allgemeine Beschwerden.
Wir danken Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.