Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen oder Zuwendungen liegt im Ermessen des Hohenfried e.V.. Der Hohenfried e.V. nimmt keine Schenkungen an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Aufgabe des Hohenfried e.V. verwendet oder ausgegeben werden können.
Unwiderrufliche Schenkungen werden nicht angenommen, wenn sie unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würden.
Der Hohenfried e.V. erteilt keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um ihnen bei der Durchführung ihrer Spende zu helfen.
Der Hohenfried e.V. nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren an. Sachspenden werden nach dem Ermessen des Hohenfried e.V. angenommen.
Bestimmte andere Schenkungen, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Zuwendungen, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für den Hohenfried e.V. mit sich bringen können, geprüft werden.
Der Hohenfried e.V. stellt den Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen für die Annahme von Sachspenden erfüllen, eine Spendenbescheinigung aus. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsengehandelten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einem anderen Nachweis über eine Schenkung an den Hohenfried e.V. kein Wert beigemessen.
Der Hohenfried e.V. respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Schenkungen und bei Schenkungen, die anonym bleiben sollen. Bei anonymen Schenkungen wird der Hohenfried e.V. Informationen über den Spender nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die davon Kenntnis haben müssen.
Der Hohenfried e.V. wird keinen Dritten für die Vermittlung einer Spende oder eines Spenders an den Hohenfried e.V. entschädigen, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.